Incoterms 2010

Incoterms (englisch: "International Commercial Terms"; deutsch:"Internationale Handelsklauseln") sind eine Reihe freiwilliger Klauseln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel.

Incoterm 2010-Codes

Die Einteilung erfolgt in vier Gruppen:

  • Gruppe E – Abholklausel (EXW)
  • Gruppe F – Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (FCA, FAS, FOB)
  • Gruppe C – Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (CFR, CIF, CPT, CIP)
  • Gruppe D – Ankunftsklauseln (DAP, DAT, DDP)

Jede Gruppe ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kosten- und Risikotragung (Gefahrübergang) innerhalb der Gruppe nach dem gleichen Grundprinzip ausgestaltet ist. Während außerdem die Pflichten des Verkäufers mit jeder Gruppe steigen, reduzieren sich diejenigen des Käufers entsprechend.

Des Weiteren werden aus diesen vier Gruppen nochmals zwei Gruppen zusammengefasst. Die erste Gruppe bezieht sich auf die Klauseln, die für jeden Transport und den kombinierten Transport angewendet werden können (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT, DDP). Die zweite Gruppe bezieht sich auf die Klauseln, die ausschließlich auf den See- oder Binnenschifffahrtstransport angewendet werden können (FAS, FOB, CFR, CIF).

 Code Bedeutung anzugebender Ort
EXW ab Werk Standort des Werks
FCA frei Frachtführer Standort des vereinbarten Frachtführers
FAS frei längsseits Schiff vereinbarter Verladehafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)
FOB frei an Bord vereinbarter Verladehafen (nur zu Schiffsverladung empfohlen)
CFR Kosten und Fracht vereinbarter Bestimmungshafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)
CIF Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen Gefahrübergang am Verschiffungshafen, Kostenübergang ab Bestimmungshafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)
DAT geliefert Terminal vereinbartes Terminal
DAP geliefert bekannter Ort vereinbarter Lieferort im Einfuhrland
CPT Fracht bezahlt bis vereinbarter Bestimmungsort
CIP Fracht und Versicherung bezahlt vereinbarter Bestimmungsort
DDP geliefert Zoll bezahlt vereinbarter Lieferort im Einfuhrland

 

Pflichten des Verkäufers (Versenders) nach Incoterms 2010

 Verladung auf TransportmittelExport-ZollanmeldungTransport zum ExporthafenEntladen des Lkw im ExporthafenLadegebühren im ExporthafenTransport zum ImporthafenEntladegebühren im ImporthafenVerladen auf Lkw im ImporthafenTransport zum ZielortEntladegebühren am ZielortEinfuhr-VerzollungEinfuhr-VersteuerungVersicherung
EXWNeinNeinNeinNeinNeinNeinNeinNeinNeinNeinNeinNeinNein
FCAJaJaJaNeinNeinNeinNeinNeinNeinNeinNeinNeinNein
FASJaJaJaJaNeinNeinNeinNeinNeinNeinNeinNeinNein
FOBJaJaJaJaJaNeinNeinNeinNeinNeinNeinNeinNein
CFRJaJaJaJaJaJaNeinNeinNeinNeinNeinNeinNein
CIFJaJaJaJaJaJaNeinNeinNeinNeinNeinNeinJa
DATJaJaJaJaJaJaJaNeinNeinNeinNeinNeinNein
DAPJaJaJaJaJaJaJaJaJaNeinNeinNeinNein
CPTJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaNeinNeinNein
CIPJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaNeinNeinJa
DDPJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaNein

 

Incoterms 2010
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